Allgemeine Fragen zum Wohnwagen (FAQ)

Bei guter Pflege und regelmäßiger Wartung in der Regel 30–40 Jahre.

Das hängt ganz von Ihren Bedürfnissen und der gewünschten Urlaubsform ab. Ein gut ausgestatteter neuer Wohnwagen liegt in der Regel bei ca. 28.000,- bis 40.000,- Euro.

Was Ihr Zugfahrzeug/PKW ziehen darf (Anhängelast gebremst), steht in Ihrem Fahrzeugschein, Punkt 0.1.

Wichtig: Dieses Thema bitte bereits bei der Internetrecherche oder spätestens beim Beratungsgespräch benennen. Alle Wohnwagenhändler helfen Ihnen diesbezüglich gerne weiter.

Dies hängt ganz vom Pflegezustand, Grundriss/Aufteilung, Ausstattung und Alter ab. Erfahrungsgemäß in der Regel noch nicht einmal 40 % nach 10 Jahren. Umso älter, umso weniger Wertverlust.

Für einen Wohnwagen kommt es nicht auf die tatsächliche Beladung an, sondern auf die zulässige Gesamtmasse (zGM) von Zugfahrzeug und Wohnwagen.

Führerschein Klasse B

Mit dem normalen Pkw-Führerschein Klasse B dürfen Sie:

  • einen Anhänger bis 750 kg zGM ziehen oder
  • einen schwereren Anhänger, wenn die Kombination aus Auto und Anhänger insgesamt maximal 3.500 kg zGM hat.

Führerschein B96

Die Erweiterung B96 erlaubt:

  • Gespanne bis 4.250 kg zGM (Auto + Wohnwagen zusammen).

Für viele Wohnwagenbesitzer ist das bereits ausreichend.

Führerschein BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie:

  • Anhänger bis 3.500 kg zGM ziehen.
  • Das Gespann kann dadurch deutlich schwerer sein als bei B96.

Selbstverständlich! Die Wohnwagen sind heute alle in der Kältekammer getestet und können beruhigt bei -15 bis -20 Grad Außentemperatur bewohnt und genutzt werden.

Eigentlich gibt es bei einem Wohnwagen keine klassische Inspektion. Lediglich sind alle zwei Jahre eine HU-Abnahme und die Gasprüfung notwendig. Alle Hersteller bieten zusätzlich noch eine sogenannte freiwillige Dichtigkeitsprüfung an. Wenn man diese in Anspruch nehmen möchte, muss man jedes Jahr bei einem autorisierten Fachhändler eine Dichtigkeitsprüfung durchführen lassen. (Kostenpflichtig)

Jeder Händler bietet Ihnen gerne eine individuelle Finanzierung an. Eine monatliche Rate hängt u. a. von dem Neupreis, evtl. Anzahlung und Laufzeit ab. Dies ist am besten beim Händler vor Ort zu klären.

Bei neuen Wohnwagen greift automatisch die zweijährige gesetzliche Gewährleistung. Zusätzlich wird vom Hersteller noch eine freiwillige Dichtigkeitsgarantie angeboten. Um diese aufrecht zu erhalten, ist eine jährliche Dichtigkeitsprüfung bei einem autorisierten Händler notwendig. (Kostenpflichtig)