FAQ

Bei dem Neuerwerb eines Wohnwagens/Reisemobils alle 24 Monate nach Erstzulassung.

Um die freiwillige Dichtigkeitsgarantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen, muss 12-14 Monate nach Übernahmedatum des Fahrzeugs eine Dichtigkeitsprüfung bei einem autorisierten Händler durchführt werden.

Bsp.: Übernahme des Fahrzeugs 15.05.2024 = 1. Dichtigkeitsprüfung zwischen Mai und Juli 2025!

Die darauffolgenden Jahre immer im gleichen Intervall!

Nein, bei einem WW/RM gibt es vom Hersteller keine vorgeschriebene Inspektion.

Wir bieten Ihnen jedoch selbstverständlich eine technische allgemeine Durchsicht vor Ihrem Urlaubstart an. Einfach hier einen Werkstatttermin vereinbaren.

Reklamationen und Garantiefälle müssen immer zuerst mit uns, also Ihrem Vertragshändler abgestimmt werden – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Alle weiteren Schritte werden Ihnen schnellstmöglich von unserem Servicepersonal telefonisch oder per Mail an Sie mitgeteilt.

Sie bekommen an dem Abholtag Ihres neuen WW/RM selbstverständlich eine komplette Fahrzeugmappe mit allen notwendigen Unterlagen ausgehändigt. Zusätzlich bekommen Sie von uns einen eigenen Online-Zugang zu allen wichtigen Informationen zu Ihrem Fahrzeug wie Fahrzeugdaten, Rechnungen, Handbücher etc…

Wenn Sie bei uns einen neuen WW/RM erwerben, bekommen Sie innerhalb von ein paar Tagen eine Auftragsbestätigung per E-Mail zugesandt. Eine Anzahlung in Höhe von 10 % der vereinbarten Kaufvertragssumme erwarten wir innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Auftragsbestätigung.

In den meisten Fällen schicken wir Ihnen nach Zahlungseingang des Kaufpreises (mind. 90 %) die Zulassungspapiere zwecks Zulassung bei Ihrer Zulassungsstelle zu. Das heißt konkret, uns genügt es, wenn Sie die/das Kennzeichen für Ihren WW/RM und das "Tempo 100 km/h-Schild" bei Abholung mitbringen. Wir bringen das neue Kennzeichen sowie das "Tempo 100 km/h-Schild" gerne an Ihrem neuen Wohnwagen an.

Sie benötigen eine Versicherungsdeckungskarte, Ihren gültigen Personalausweis, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I+II mit COC-Papier. Wenn Sie die Zulassung über unseren Zulassungsdienst erledigen lassen wollen, benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht mit Ihrer Bankverbindung. Die Unterlagen müssen der Zulassungsstelle im Original vorgelegt werden. Die Fahrzeugpapiere erhalten Sie von uns.

Ihre Ansprechpartner